Das A2-Fernpilotenzeugnis ist ein offizieller Nachweis der Befähigung zum sicheren Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie, insbesondere in der Unterkategorie A2. Es wurde im Rahmen der EU-Drohnenverordnung eingeführt und ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig. Der Besitz dieses Zeugnisses erlaubt es Drohnenpiloten, näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen als mit dem einfacheren Kompetenznachweis A1/A3. Dadurch eröffnet es insbesondere für kommerzielle Anwendungen wie Inspektionen, Vermessungen oder Foto- und Videoaufnahmen in bebauten Gebieten neue Einsatzmöglichkeiten. Das A2-Zeugnis ist somit ein zentrales Element der professionellen Drohnennutzung unter Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards.
Bedeutung und Anwendungsbereich des A2-Fernpilotenzeugnisses
Einsatz in der offenen Kategorie und Unterkategorie A2
Das A2-Fernpilotenzeugnis berechtigt zum Fliegen von Drohnen innerhalb der sogenannten offenen Kategorie, genauer gesagt in der Unterkategorie A2. Diese Kategorie ist für den Betrieb ohne behördliche Genehmigung vorgesehen, jedoch mit bestimmten Anforderungen an die Qualifikation des Fernpiloten. In der Unterkategorie A2 ist der Einsatz in der Nähe von Menschen erlaubt, allerdings nur mit speziellen Vorsichtsmaßnahmen und Ausbildung. Das Zeugnis stellt sicher, dass der Pilot die dafür notwendigen theoretischen Kenntnisse besitzt und über das nötige Risikobewusstsein verfügt. Es richtet sich vor allem an Betreiber, die in urbanen oder bewohnten Gebieten fliegen möchten.
Erforderlich für Drohnen über 900 Gramm und C2-Klassifizierung
Das A2-Zeugnis ist erforderlich für Drohnen, die mehr als 900 Gramm wiegen oder in die C2-Klassifizierung fallen. Diese Klassifizierung wurde im Rahmen der EU-Drohnenverordnung eingeführt und kennzeichnet Drohnen mit bestimmten technischen Eigenschaften wie Geo-Awareness, Remote ID und bestimmten Sicherheitsstandards. C2-Drohnen dürfen in der offenen Kategorie unter bestimmten Bedingungen näher an Menschen heranfliegen, was ohne das A2-Zeugnis nicht erlaubt ist. Der Gesetzgeber trägt damit dem höheren Risiko Rechnung, das mit schwereren Drohnen einhergeht. Ohne das A2-Zeugnis wäre der Betrieb solcher Drohnen in bewohnten Gebieten unzulässig.
Reduzierter Mindestabstand zu unbeteiligten Personen
Ein zentrales Merkmal der A2-Kategorie ist der reduzierte Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Während in anderen Kategorien ein Abstand von mindestens 150 Metern erforderlich ist, erlaubt das A2-Zeugnis Flüge mit nur 30 Metern Abstand – und unter bestimmten Umständen sogar nur 5 Meter bei aktiviertem Langsamflugmodus. Diese Erleichterung ist für viele Anwendungen entscheidend, beispielsweise bei Inspektionen von Gebäuden, Infrastruktur oder beim Einsatz in der Stadt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Pilot über die notwendige Ausbildung verfügt, um solche Flüge sicher durchzuführen. Der reduzierte Abstand ist ein Privileg, das mit Verantwortung einhergeht.
Voraussetzungen für den Erwerb des A2-Zeugnisses
EU-Kompetenznachweis A1/A3 als Grundvoraussetzung
Bevor ein A2-Fernpilotenzeugnis erworben werden kann, muss der Pilot zunächst den EU-Kompetenznachweis A1/A3 absolvieren. Dieser Grundnachweis stellt sicher, dass der Pilot die grundlegenden Sicherheits- und Rechtskenntnisse im Umgang mit Drohnen besitzt. Er wird durch eine Online-Schulung und eine anschließende Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt oder einer anerkannten Stelle erlangt. Ohne diesen ersten Nachweis ist eine Anmeldung zur A2-Prüfung nicht möglich. Der A1/A3-Nachweis bildet somit die Eintrittskarte für weiterführende Zertifizierungen im Drohnenbereich.
Praktische Selbsterklärung zum Selbststudium
Ein weiterer Bestandteil der Voraussetzungen ist die sogenannte praktische Selbsterklärung. Dabei handelt es sich nicht um eine externe Flugprüfung, sondern um eine schriftliche Bestätigung des Piloten, dass er sich im Selbststudium mit der praktischen Drohnensteuerung vertraut gemacht hat. Diese Erklärung muss bestimmte Inhalte abdecken, darunter Start- und Landevorgänge, Flugmanöver und Notfallverfahren. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass der Pilot nicht nur theoretisch geschult ist, sondern auch praktische Erfahrungen gesammelt hat. Die Verantwortung liegt hier beim Piloten selbst, doch falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mindestalter und weitere Teilnahmebedingungen
Für den Erwerb des A2-Fernpilotenzeugnisses gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. In Ausnahmefällen kann dieses Alter unter bestimmten Auflagen auf 14 Jahre reduziert werden, insbesondere bei Mitgliedschaft in Modellflugvereinen mit spezieller Ausbildung. Zusätzlich müssen die Teilnehmer über eine geeignete Internetverbindung und ein digitales Endgerät für die Online-Prüfung verfügen. Es dürfen keine schwerwiegenden medizinischen Einschränkungen vorliegen, die das sichere Steuern einer Drohne behindern könnten. Auch ein Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat ist erforderlich, um das Zeugnis in der jeweiligen Landessprache ablegen zu können.
Prüfungsablauf und Inhalte der A2-Zertifizierung
Theoretische A2-Prüfung: Aufbau und Prüfungsfächer
Die A2-Prüfung besteht ausschließlich aus einer theoretischen Prüfung, die online oder bei anerkannten Prüfstellen durchgeführt wird. Sie umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen und dauert in der Regel 40 bis 60 Minuten. Die Prüfung gliedert sich in drei Themenblöcke: Meteorologie, Flugleistung und technische sowie organisatorische Risikominderung am Boden. Um zu bestehen, müssen mindestens 75 Prozent der Fragen korrekt beantwortet werden. Die Prüfung ist so konzipiert, dass sie sowohl Grundlagenwissen als auch Anwendungskompetenz abfragt.
Ausbildungsinhalte: Meteorologie, Flugleistung, Risikominderung am Boden
Die Schulung zur Vorbereitung auf die A2-Prüfung behandelt drei zentrale Themenbereiche. Im Bereich Meteorologie lernen die Teilnehmenden, Wetterlagen richtig zu interpretieren und deren Auswirkungen auf den Drohnenflug einzuschätzen. Der Bereich Flugleistung vermittelt Kenntnisse über Flugverhalten, Akkumanagement und technische Grenzen der Drohne. Risikominderung am Boden umfasst Maßnahmen zur Absicherung des Flugbereichs, rechtliche Pflichten und Verhalten bei Zwischenfällen. Diese Themen sind für einen sicheren und verantwortungsvollen Drohnenbetrieb unerlässlich. Eine fundierte Vorbereitung auf die Prüfung ist daher dringend zu empfehlen.
Prüfungsformate: Online-Prüfung und benannte Prüfstellen
Die theoretische A2-Prüfung kann entweder über eine vom LBA zugelassene Online-Plattform oder direkt bei einer zertifizierten Prüfstelle abgelegt werden. Bei der Online-Variante erfolgt die Identitätsprüfung per Videoidentifikation, während bei Präsenzprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Beide Formate sind rechtlich gleichwertig und ermöglichen eine flexible Terminwahl. Viele Anbieter bieten zudem begleitende Lernplattformen und Probeprüfungen an, um die Teilnehmer optimal vorzubereiten. Die Wahl des Formats hängt oft von persönlichen Vorlieben oder technischen Möglichkeiten ab.
Zuständige Institutionen und Prüfungsanbieter
Rolle des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in Deutschland. Es stellt den Kompetenznachweis A1/A3 aus und überwacht die Zulassung von A2-Prüfstellen. Darüber hinaus ist das LBA für die Kontrolle und Dokumentation der ausgestellten A2-Zeugnisse zuständig. Alle Prüfstellen müssen vom LBA zertifiziert sein und unterliegen regelmäßiger Kontrolle. Damit wird sichergestellt, dass Ausbildung und Prüfung auf hohem fachlichen Niveau erfolgen.
Gültigkeit und Anerkennung des A2-Fernpilotenzeugnisses
EU-weite Anerkennung und Gültigkeitsdauer
Das A2-Fernpilotenzeugnis wird gemäß der EU-Drohnenverordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Das bedeutet, dass Inhaber dieses Zeugnisses in jedem EU-Land rechtlich befugt sind, Drohnen unter den Bedingungen der Unterkategorie A2 zu fliegen. Die Anerkennung erleichtert grenzüberschreitende Einsätze, insbesondere für gewerbliche Betreiber und Dienstleister. Die Gültigkeitsdauer des Zeugnisses beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Verlängerung beantragt werden, um weiterhin in der A2-Kategorie fliegen zu dürfen.
Verlängerung und Auffrischung nach fünf Jahren
Zur Verlängerung des A2-Zeugnisses ist in der Regel eine erneute Prüfung oder eine Fortbildung mit Wissensauffrischung erforderlich. Der genaue Ablauf kann je nach nationaler Umsetzung variieren, wird jedoch zentral durch die EU-Regularien vorgegeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Piloten auch nach mehreren Jahren über aktuelles Wissen zu Technik, Recht und Sicherheit verfügen. Eine rechtzeitige Auffrischung vor Ablauf der Gültigkeit verhindert unnötige Unterbrechungen im Flugbetrieb. Anbieter von Schulungen informieren in der Regel frühzeitig über die Notwendigkeit zur Verlängerung.
Abgrenzung zu anderen Drohnenführerscheinen
Unterschied zum EU-Kompetenznachweis A1/A3
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist eine grundlegende Qualifikation für den Betrieb leichter Drohnen in geringem Risikoabstand zu Personen. Im Gegensatz dazu befähigt das A2-Zeugnis zum Fliegen näher an Menschen mit schwereren und leistungsstärkeren Drohnen. Während der A1/A3-Nachweis in Form eines Online-Kurses mit Selbsttest erhältlich ist, erfordert das A2-Zeugnis eine formale Prüfung und eine umfassendere theoretische Ausbildung. Die Anforderungen an das Wissen und Verantwortungsbewusstsein sind beim A2-Zeugnis entsprechend höher. Wer professionell oder mit größeren Drohnen arbeitet, benötigt daher zwingend die A2-Zertifizierung.
Einordnung im Verhältnis zum Fernpilotenzeugnis STS
Das Fernpilotenzeugnis für das standardisierte Szenario (STS) ist eine deutlich umfangreichere Qualifikation und gilt für den Einsatz in der speziellen Kategorie. Es ist erforderlich, wenn Drohnen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder über Menschenmengen hinweg eingesetzt werden. Im Vergleich dazu bleibt das A2-Zeugnis auf Flüge in der offenen Kategorie beschränkt und erlaubt keine genehmigungspflichtigen Missionen. Die STS-Zertifizierung erfordert praktische Flugschulungen, einen medizinischen Eignungsnachweis und deutlich strengere Prüfbedingungen. Das A2-Zeugnis ist somit eine mittlere Stufe auf dem Weg zur vollumfänglichen Berufsdrohnenlizenz.
Keine Pflicht für Drohnen unter 250 Gramm
Für Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm, wie etwa viele Freizeit- oder Kameradrohnen, ist weder ein A2-Zeugnis noch ein A1/A3-Nachweis erforderlich – vorausgesetzt, sie sind nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet. Diese leichten Drohnen fallen unter die niedrigste Risikokategorie der EU-Verordnung. Dennoch gelten auch für sie bestimmte Regeln, wie etwa das Verbot des Überfliegens von Menschenansammlungen und die Pflicht zur Registrierung bei der Luftfahrtbehörde. Für ambitionierte Hobbypiloten kann das A2-Zeugnis jedoch zusätzliche Freiheiten und Sicherheitswissen bieten.
Rechtlicher Rahmen und Einordnung in die EU-Drohnenverordnung
Grundlagen der EU-Drohnenverordnung
Die EU-Drohnenverordnung (Verordnung (EU) 2019/947) bildet den rechtlichen Rahmen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge innerhalb der Europäischen Union. Sie verfolgt das Ziel, die Nutzung von Drohnen sicher, einheitlich und zukunftsfähig zu gestalten. Die Verordnung unterscheidet drei Betriebskategorien – offen, speziell und zulassungspflichtig – je nach Risiko des geplanten Einsatzes. Das A2-Fernpilotenzeugnis ist innerhalb der offenen Kategorie angesiedelt, die den Großteil der zivilen Drohneneinsätze abdeckt. Durch die europaweit gültigen Regelungen wird Rechtssicherheit für Nutzer und Behörden geschaffen.
Rolle der EASA bei der Standardsetzung
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung der EU-Drohnenverordnung beteiligt. Sie erstellt technische Vorschriften, gibt Sicherheitsrichtlinien heraus und definiert Standards für Ausbildung und Zertifizierung von Drohnenpiloten. Das A2-Zeugnis basiert auf den von der EASA entwickelten Anforderungen, die regelmäßig aktualisiert werden. Auch die Klassifizierung von Drohnen in die C-Klassen C0 bis C4 wurde unter der Federführung der EASA entwickelt. Ihre Arbeit stellt sicher, dass die Regulierung auf aktuelle technische Entwicklungen und Sicherheitsstandards reagiert.
Vorbereitung und Schulungsangebote
Online-Kurse und Lernmaterialien zur Prüfungsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die A2-Prüfung stehen zahlreiche Online-Kurse und Lernplattformen zur Verfügung. Diese Angebote umfassen interaktive Module, Videomaterial, Übungsfragen und Prüfungs-Simulationen. Viele Anbieter bieten strukturierte Lernpfade an, die genau auf die Anforderungen der A2-Prüfung abgestimmt sind. Zusätzlich gibt es Handbücher, Checklisten und begleitende Literatur, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Prüfungsthemen ermöglichen. Diese Vorbereitungsmaterialien sind besonders für Berufstätige geeignet, die flexibel und zeitunabhängig lernen möchten.
Vorteile der Online-Ausbildung und Prüfungsmöglichkeiten
Die Online-Ausbildung bietet zahlreiche Vorteile: Sie ist ortsunabhängig, flexibel und oft kostengünstiger als Präsenzschulungen. Teilnehmer können ihr Lerntempo individuell anpassen und schwierige Inhalte mehrfach durchgehen. Darüber hinaus ermöglichen viele Anbieter eine direkte Buchung der Prüfung nach dem Kursabschluss. Die Kombination aus Selbstlernphase und Online-Prüfung macht das A2-Zeugnis besonders zugänglich. Auch für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter schulen möchten, sind Online-Kurse eine effiziente Lösung.
Kosten und Dokumentenformat
Prüfungsgebühr und Ausstellungskosten
Die Gesamtkosten für das A2-Fernpilotenzeugnis setzen sich in der Regel aus der Prüfungsgebühr und den Kosten für das Lernmaterial zusammen. Je nach Anbieter bewegen sich die Kosten zwischen 100 und 300 Euro. Einige Anbieter bieten Komplettpakete an, die Schulung, Prüfung und Dokumentenausstellung umfassen. Die Zahlung erfolgt meist online, und nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis digital zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen fallen zusätzliche Gebühren für die Ausstellung im Kartenformat an.
Plastikkarte als Nachweis im Scheckkartenformat
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer ihr A2-Zeugnis zunächst in digitaler Form. Zusätzlich bieten viele Anbieter die Möglichkeit, das Zertifikat im Scheckkartenformat zu bestellen. Diese Plastikkarte enthält alle relevanten Informationen und dient bei Kontrollen als offizieller Nachweis. Sie ist besonders praktisch für den Einsatz im Feld, da sie robust und jederzeit griffbereit ist. Die Karte ist jedoch optional – für die rechtliche Gültigkeit genügt auch das digitale Zertifikat, das jederzeit heruntergeladen werden kann.